Für physiotherapeutische Behandlungen ist eine ärztliche Verordnung vom Haus- oder Facharzt mitzubringen.
Wenn Sie diese vorab bei Ihrer Krankenkasse bewilligen lassen, wird Ihnen der jeweilige Kassentarif nach absolvierter Therapie rückvergütet (zwischen 30% und 50%).
Aktuell ist die Bewilligungspflicht bis auf Weiteres eingestellt.
Zusammenarbeit mit sämtlichen Krankenkassen
Ist es Ihnen nicht möglich die Therapie in meiner Praxis zu absolvieren, besteht die Möglichkeit durch Verordnung eines Hausbesuches, die Therapie zu hause durchzuführen.
Preise und Tarife erfragen Sie bitte telefonisch bzw. direkt bei mir in der Praxis.
Ich bitte um Verständnis, dass Termine die nicht fristgerecht abgesagt werden
(24 Std. vor Termin), zur Gänze verrechnet werden müssen.
Öffnungszeiten nach Terminvereinbarungen !